Die Bezeichnung „Wahlärztin/Wahlarzt“ leitet sich von dem Umstand ab, dass Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt frei wählen können. WahlärztInnen sind niedergelassene ÄrztInnen, jedoch stehen Sie nicht oder nur eingeschränkt in einem bindenden Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse. Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist sicher mit verantwortlich für die Zahl der Wahlarztpraxen: in Österreich betreibt bereits fast jede/r zweite MedizinerIn eine Wahlarztpraxis, unabhängig von der Fachrichtung.
Vorteile meiner Wahlarztpraxis
Das Gespräch hat in der Diagnostik und Therapie einen sehr hohen Stellenwert und benötigt dementsprechend viel Zeit. Die nehme ich mir als Wahlärztin ausreichend Zeit für Sie, für die Befundbesprechung, Ihre Fragen und Erklärungen.
Termine
Termine lassen sich meist kurzfristig vereinbaren. Aufgrund des Termines warten Sie nicht oder nur kurz. Ich biete Ihnen eine Auswahl an komplementärmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten.
Wahlärzte und Finanzielles?
Sie bezahlen die Honorarnote zuerst selbst und reichen diese dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Meist erhalten Sie einen Anteil des Rechnungsbetrages zurück.
Bei einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne – ich freue mich auf Sie!
* Der schnelle Kontakt: Dr. Birgit Lacher – 0650-560 74 67 – office@arzt-graz.com *